18 KAUFEN & FINANZIEREN Eigentumswohnung denn Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten, müssen Käufer von Bestands- wohnungen in der Regel in Eigenregie ausbessern lassen. In der Praxis stellt sich, zumindest in begehrten Lagen, al- lerdings oft das Problem, dass Käufer buchstäblich Schlange stehen, um die Wohnung zu besichtigen, und der Ver- käufer daher weder Interesse noch Zeit haben wird, für jeden einzelnen Interes- senten eine ausführliche Begehung mit einem Sachverständigen einzuplanen. Rechtsanwalt Poulsen rät Interessenten dennoch, nach Möglichkeit einen Ex- perten zur Besichtigung mitzunehmen, notfalls auch inkognito. „Selbst wenn ein Gutachter keine konkreten Messun- gen vornimmt, hat er doch einen ande- ren Blick für Probleme, Gebäudeschä- den und den Zustand der Bausubstanz als ein Laie“, so der Jurist. „Risikoscheue Interessenten sollten auf diesen Wis- sensvorsprung nicht verzichten.“ Augen auf auch beim Neubau Wer einen Neubau erwirbt, sollte im Vor- feld des Kaufs die Baubeschreibung in- tensiv studieren. Sie liest sich nicht im- mer wie ein Krimi, doch es lohnt sich, die einzelnen Positionen penibel durch- zugehen, denn alles, was hier nicht auf- taucht (Schallschutzfenster, Gästetoilet- te, Fußbodenheizung), kann der Kunde nicht verlangen – oder muss für die gewünschten Posten extra zahlen. In je- dem Fall allerdings haben Neubaukäu- fer ein Recht darauf, dass alle durchge- führten Bauvorhaben den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Wer hier Verstöße feststellt – zugige Fenster, undichte Wasserleitungen, fehlende Heizkörper –, kann innerhalb der Ge- währleistungsfrist kostenlos deren Beseitigung verlangen. Sie beträgt für private Bauherren fünf Jahre und läuft ab dem Tag der Abnahme. Rechtzeitig Rechtsrat einholen Der Kauf einer Immobilie – das gilt für Etagenwohnungen ebenso wie für ein Reihenhaus oder eine frei stehende Vil- la – ist eine der größten Investitionen im Leben eines Menschen. Entsprechend umfassend sollten die rechtlichen Prü- fungen im Vorfeld sein. Rat geben spe- zialisierte Rechtsanwälte und Vertreter von Bauherrenverbänden. Deren Diens- te können zwar ein paar Hundert Euro kosten. Doch die Investition lohnt sich, wenn sie verhindert, dass ein Interessent seine Ersparnisse in ein fragwürdiges und/oder überteuertes Objekt steckt. GERADE WENN MAN TÜR AN TÜR WOHNT, ist es wichtig, die Nachbarschaft zu pflegen. Die Mehrheit entscheidet / Streitigkeiten in Eigentümer gemeinschaften lassen sich dank der WEGReform leichter beilegen als früher. Um bauliche Veränderungen auf der Eigentümerversammlung verbindlich zu beschließen, reicht eine einfache Mehrheit. In diesem Fall zahlen nur die- jenigen Eigentümer, die für die Maßnahme stimmen. Nur ihnen ist dann allerdings auch die Nutzung gestattet. Wird der Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Eigentümer gefasst, die die Hälfte der Miteigentümeranteile repräsentieren, bindet die Entscheidung alle Eigentümer. Die Folge: Jeder muss zahlen, und alle dürfen die neuen Ein- oder Umbauten nutzen. Um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungs- eigentumsanlagen zu verein- fachen, hat jeder Eigentümer Anspruch da rauf, dass die Gemeinschaft ihm (auf ei- gene Kosten) den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie den Zugang zu einem schnellen Internetanschluss gestattet. o t o h p k c o t S i , k c o t S e b o d A S O T O F